Kulturfinanzierung: Modellfall Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat im Koalitionsvertrag die Aufgabe verankert, einen Kulturkonvent durchzuführen, um Empfehlungen zur künftigen Kulturentwicklung und Kulturförderung in Sachsen-Anhalt zu erarbeiten. Die Empfehlungen des Konvents sollen als Grundlage für die Erstellung eines Landeskulturkonzepts für den Zeitraum bis 2025 dienen. Am 9. September 2011 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt einen einstimmigen Beschluss zur Errichtung des Kulturkonvents gefasst. Am 19. Oktober 2011 hat der Konvent seine Arbeit aufgenommen.
Dem Konvent gehören 36 Mitglieder aus den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Der Konvent wird moderiert von Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates.
Der Kulturkonvent Sachsen-Anhalt bietet die Chance unter Bezugnahme auf die aktuelle kulturelle Infrastruktur und unter Einbeziehung der äußeren Rahmenbedingungen, Ideen für eine künftige Kulturpolitik und -förderung für Sachsen-Anhalt zu entwickeln. Seine Zusammensetzung bietet die Möglichkeit, besonders innerhalb der Zivilgesellschaft auszuloten, welche kulturpolitischen Wege eingeschlagen werden sollten. Dabei werden die Stärken und die Schwächen verschiedener kultureller Bereiche ausgelotet.
Es geht darum zu empfehlen, wie sich das Land Sachsen-Anhalt in der Zukunft kulturpolitisch aufstellen muss. Dazu kann gehören, dass spezifische Kulturförderakzente gesetzt werden. Der Weg bis zur Entscheidung über Empfehlungen zu Förderschwerpunkten ist aber bereits ein wesentlicher Prozess der Konventsarbeit und der Vermittlung in die kulturpolitische Öffentlichkeit. Der Kulturkonvent hat auch die Chance aufzuzeigen, ob mittels Kultur die demografische Abwärtsspirale in Sachsen-Anhalt abgemildert werden kann und wie Kultur dazu beitragen kann, Regionen lebenswert zu halten.
Zur Homepage des Kulturkonvents: www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=52200
(Auszug aus Pressemitteilung des Dt. Kulturrates vom 3.2.2012)