Schülerfirma als Zweckbetrieb

Eine Schülerfirma, die von einer potenziell steuerbegünstigten Körperschaft getragen wird, soll als Zweckbetrieb behandelt werden, wenn die Einnahmen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit einschließlich der Umsatzsteuer 35.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. – Eine Schülerfirma unter der Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Schule, deren Einnahmen nicht mehr als den genannten Betrag im Jahr ausmachen, kann auch als gemeinnützig behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist eine eigene Satzung für die Schülerfirma, die den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts genügt.
OFD Frankfurt – 29.03.2011 – S 0171 A – 146 – St 53
(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 236 – Ausgabe 18/2011 – 6.12.2011)