Einstellung des ELENA-Verfahrens

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie haben mit einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 18. Juli 2011 darüber informiert, dass sie sich darauf verständigt haben, das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) schnellstmöglich einzustellen. Als Grund wurde die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur genannt. Umfassende Untersuchungen hätten jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird.