Reformationsjubiläum 2017 – Förderprogramm des BKM
Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 23. Februar 2011 den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) um die Koordination der Aktivitäten der Bundesregierung zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017 gebeten.
Im Haushalt unseres Hauses stehen dafür bereits in diesem Jahr Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro für kulturelle Projekte, Projekte der kulturellen Bildung und investive Maßnahmen zur Verfügung. Dies soll sich in den Folgejahren bis 2017 fortsetzen. Fördermöglichkeiten anderer Bundesressorts im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten bleiben davon unberührt.
Zu Ihrer Unterrichtung darf ich Ihnen heute die „Fördergrundsätze für das Programm „Reformationsjubiläum 2017“ des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)“ in der Fassung vom 1. März 2011 zusenden.
Ein Antragsschluss ist in den Fördergrundsätzen nicht vorgesehen, gleichwohl darf ich Sie bitten, jedenfalls für das Jahr 2011 zügig geeignete Förderanträge zu stellen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hier eingerichteten „Projektgruppe Reformationsjubiläum 2017“ unter der Rufnummer 022899/681-35 98 oder der E-Mail-Anschrift PGReJu@bkm.bund.de zur Verfügung.
Mehr demnächst unter www.kulturstaatsminister.de
Die „Fördergrundsätze für das Programm „Reformationsjubiläum 2017“ des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)“ in der Fassung vom 1. März 2011 als PDF unter http://www.kulturbuero-rlp.de/downloads/Reformationsjubilaeum.pdf