Einberufung der Mitgliederversammlung "durch Presseveröffentlichung"

Eine in der Satzung zur Wahl gestellte Bekanntgabe der Einberufung der Mitgliederversammlung “durch Presseveröffentlichung” ist nicht hinreichend bestimmt. Ein solche Regelung muss auf bestimmte Presseerzeugnisse beschränkt sein.
OLG Hamm – Beschluss vom 23.11.2010 – I-15 W 419/107/09
(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 222 – Ausgabe 4/2011– 25.02.2011)