Pflichtmitgliedschaft in der IHK auch für gemeinnützige Organisationen

Eine gemeinnützige Zwecke verfolgende GmbH ist kraft Gesetzes Mitglied der Industrie- und Handelskammer, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 3 Nr. 6 Satz 2 GewStG unterhält und ihr gegenüber seitens des zuständigen Finanzamts ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt worden ist.
VG Trier – Urteil vom 1.12.2010 – 5 K 905/10.TR
(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 221 – Ausgabe 3/2011– 1.02.2011)