Wann ist eine Spende unentgeltlich?
Eine Spende ist nur dann unentgeltlich, wenn sie “fremdnützig” ist, also kein – auch nichtwirtschaftlicher – Eigennutzen vorliegt.
Nicht nur bei Zuwendungen, die im synallagmatischen (auf die Gegenleistung bezogenen) Leistungsaustauschverhältnis stehen, fehlt die von § 10b Abs. 1 EStG vorausgesetzte “Förderung” gemeinnütziger Zwecke, sondern auch dann, wenn die Zuwendung im unmittelbaren und ursächlichen Zusammenhang mit einem gewährten Vorteil steht.
Finanzgericht Münster – Urteil vom 13.12.2010 – 14 K 1789/08E, 14 K 1792/08 E
(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 220 – Ausgabe 2/2011– 18.01.2011)