Vereinsregister Satzungsänderung muss nicht gesondert datiert und unterschrieben werden

Bei Einreichung einer Satzungsänderung zum Vereinsregister muss der Satzungstext nicht gesondert datiert und unterschrieben werden. Da eine besondere Legitimierung des eingereichten Satzungswortlauts gesetzlich nicht vorgesehen ist, erfolgt die Bestätigung des Wortlauts nicht durch die Unterschrift des Vorstands, sondern es reicht bereits die Einreichung des Satzungstextes als Anlage zur Anmeldung aus.
Oberlandesgericht Hamm – Beschluss vom 2.08.2010 – 15 W 170/10
(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 214 – Ausgabe 21/2010 – 6.10.2010)