Variable Mitgliedsbeiträge ohne Satzungsregelung möglich
Die Entscheidung, als Vereinsbeitrag nicht einen von vornherein festgelegten Betrag zu erheben, sondern ihn variabel, bezogen auf den Umsatz des Mitglieds zu ermitteln, ist keine das Vereinsleben bestimmende und daher in die Satzung aufzunehmende Grundsatzentscheidung.
BGH – Urteil vom 19.07.2010 – II ZR 23/09
(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 213 – Ausgabe 20/2010 – 15.09.2010)