Deutscher Kulturrat: Aktivitäten gegen den Kulturabbau

Am 21. Mai 2011, dem Welttag der Kulturellen Vielfalt, plant der Deutsche Kulturrat einen bundesweiten Aktionstag zum Schutz der kulturellen Infrastruktur. An diesem Tag sollen gezielte Aktionen in Städten und Gemeinden stattfinden. Der Aktionstag im kommenden Mai ist als ein Höhepunkt der landauf/landab bereits stattfindenden, vielfältigen Aktivitäten gegen den Kulturabbau geplant. Bitte notieren Sie bereits heute den Termin.
Außerdem erhebt der Deutsche Kulturrat folgende Forderungen:

  • Die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur gehört zu den Pflichten von Bund, Ländern und Kommunen. Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Aufgabe obliegt der Selbstverwaltung der Kommunen bzw. den Landesparlamenten und dem Deutschen Bundestag. Es muss sichergestellt werden, dass Bund, Länder und Kommunen ihrer Verpflichtung, Kulturförderung zu leisten und kulturelle Teilhabe zu gewährleisten, nachkommen, gegebenenfalls sind hierfür gesetzliche Regelungen erforderlich.
  • Freiwillige Leistung Kultur bedeutet nicht, dass es sich hierbei um eine nachrangige Aufgabe handelt. Daher muss es selbstverständliche politische Vorgehensweise sein, dass zum Ausgleich der Haushalte im Rahmen der Haushaltssicherung sowohl die Pflichtaufgaben als auch die freiwilligen Aufgaben auf den Prüfstand müssen. Darüber hinaus ist es notwendig, dass bei der langjährigen institutionellen Förderung von Einrichtungen ein Existenzschutz besteht, sowohl gegenüber den Bürgern als auch der Kultureinrichtung selbst. Die Kommunen müssen ihr Handeln an diesen Grundsätzen ausrichten. Die Länder sind außerdem in der Pflicht, die kommunalen Aufsichtsbehörden an diesen Grundsatz zu binden und Regelungen zu finden, die es den Kommunen in Haushaltssicherungsverfahren trotzdem ermöglicht, das kulturelle Leben in ihrer Stadt weiter angemessen zu finanzieren.
  • Die Kommunen müssen angemessen finanziell ausgestattet werden, um allen ihren Aufgaben nachkommen zu können. Hier ist in besonderer Weise die Gemeindefinanzkommission gefordert. Ebenso müssen tragfähige Modelle zur Entschuldung überschuldeter Kommunen entwickelt werden. Zudem sollen verschiedene Modelle zur Umlandfinanzierung  geprüft werden.
  • Das Staatsziel Kultur muss im Grundgesetz verankert werden. Das in den verschiedenen Landesverfassungen bereits verankerte Staatsziel Kultur muss dort aktiver mit Leben gefüllt werden.
  • Das Haushaltsrecht muss auf den verschiedenen staatlichen Ebenen flexibler gehandhabt werden, um einen effizienten Mitteleinsatz zu ermöglichen und Bürokratiekosten zu vermeiden. Hier gilt es, die bestehenden Ermessensspielräume zu Gunsten der geförderten Kulturinstitutionen auszuschöpfen. Bereits die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ und darauf aufbauend die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ haben Vorschläge zum Bürokratieabbau bei Zuwendungsempfängern unterbreitet. Die Arbeitsgruppe Zuwendungsrecht des Nationalen Forums für Engagement und Partizipation hat diese Vorschläge unterstützt. Sie wurden vom Staatsminister für Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt aufgegriffen und sollten nun zügig umgesetzt werden.
  • Ein Nothilfefonds für in Not geratene Kultureinrichtungen kann eine Brückenfunktion zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur übernehmen.
  • In dieser Situation weitgreifender Mittelkürzungen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer der wenigen Kulturträger mit verfassungsrechtlicher und politischer Finanzierungsgarantie. Durch den staatsvertraglich festgeschriebenen Funktionsauftrag auf den Feldern der Information, Bildung, Unterhaltung und Kultur wächst den Rundfunkanstalten eine besondere Verantwortung zu. Neben der Ausweitung seiner Kulturberichterstattung müssen sie noch stärker als bisher als Förderer und Unterstützer des unabhängigen Kulturschaffens tätig werden. Diese Verpflichtung muss von den Sendern deutlicher als bisher umgesetzt werden.
  • Die Kirchen sind gefordert, Kunst und Kultur einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Dabei gilt es, neben der Pflege des kulturellen Erbes insbesondere die zeitgenössischen Künste in den Blick zu nehmen und in Förderprogrammen bzw. Aufträgen zu berücksichtigen.
  • Stiftungen sind in besonderer Weise gefordert, die zeitgenössische Kunst und Kultur zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung von Kunst und Kultur zu leisten. Sie sollten ein besonderes Augenmerk auf die Nachhaltigkeit ihrer Fördertätigkeit richten und dabei auch längerfristige Verpflichtungen eingehen. Ebenso bestehen weitere Potenziale in der Zusammenarbeit von Stiftungen.
  • Die kulturelle Infrastruktur wird geprägt durch unterschiedliche künstlerische Sparten sowie die Vielfalt an Trägern. Zur Sicherung der kulturellen Vielfalt ist es unerlässlich, die Vielfalt von Trägern, Einrichtungen und Angeboten zu erhalten und im Dialog mit den Kulturverbänden weiterzuentwickeln bzw. den gesellschaftlichen Herausforderungen anzupassen.
  • Weiter gilt es, auf kommunaler und regionaler Ebene weitere Formen wie z.B. Kulturabgaben auszuloten und zu erproben.

(Meldung des Deutschen Kulturrats vom 8.10.10)