Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund

Kündigt ein Arbeitnehmer nach einem abgelehnten Urlaubsantrag eine Erkrankung an, ist dies regelmäßig ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung – selbst dann, wenn er später wirklich erkrankt. Etwas anderes kann nach einer Entscheidung des Bundesarbeitgerichts (BAG) vom 12. März 2009 – 2 AZR 251/07 – hingegen gelten, wenn der Arbeitnehmer bereits zum Zeitpunkt der Ankündigung tatsächlich krank ist.
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