LAG Soziokultureller Zentren NW e.V. klagt gegen Deutschen Bundestag

Die LAG NW klagt gegen den Deutschen Bundestag – Das deutsche Reisekostenrecht ist immer noch altertümlich und klimafeindlich! Alle sprechen von Klimawandel, nur das Bundesinnenministerium schaut weg! LAG NW sucht Bahncard 100 Besitzer mit Reisenkostenproblemen!
Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren (LAG NW), der Zusammenschluss von 66 soziokulturellen Zentren und Initiativen in freier Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen (von Düren bis Emsdetten und von Siegen bis Minden), vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Bode, hat jetzt einen Termin beim Verwaltungsgericht Berlin über die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Am 21.6.2010 wird jetzt endlich verhandelt, ob eine Reisekostenentschädigung gezahlt werden muss oder nicht. 3 Jahre (!), nachdem die Klage eingereicht wurde.
Hintergrund: Der Geschäftsführer der LAG NW, Rainer Bode, wurde von der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages zu einem Expertengespräch am 08.05.2006 eingeladen. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Deutsche Bundestag Reisekosten erstattet. Rainer Bode nahm an der Sitzung teil und beantragte eine Reisekostenentschädigung in Höhe von 80,00 Euro und die Erstattung von Auslagen. Die Auslagen wurden erstattet. Der Betrag für die Reisekosten in Höhe von  80 Euro ergab sich aus den Kosten für eine Hin- und Rückfahrkarte zwischen Münster und Berlin, 2. Klasse mit einer Bahncard 50 zum damaligen Preis. Rainer Bode war und ist Inhaber einer Bahncard 100 und musste von daher keinerlei Fahrkarten erwerben. Der Deutschen Bundestag hat diese Kosten nicht berücksichtigt und damit auch nicht erstattet. Dagegen richtet sich jetzt die Klage.