Praktika während dualer Studiengänge

Das Bundessozialgericht hat durch Urteil vom 1. Dezember 2009 – B 12 R 4/08 R – entschieden, dass ein Student, der im Rahmen eines dual organisierten Studiums mehrere Praktika in einem Betrieb ableistet und vom Betrieb ein Stipendium erhält, während der Praktika weder als Beschäftigter gegen Arbeitsentgelt noch als zur Berufsausbildung Beschäftigter der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung unterliegt, wenn er für die Dauer der Praktika weder in den Betrieb integriert noch weisungsgebunden ist und die Regelung und Lenkung der praktischen Ausbildung seitens der Hochschule erfolgt.