KULTUR (2007-2013): Einreichfrist für Kooperationsprojekte mit Drittländern verlängert
Die Einreichfrist für Kooperationsprojekte mit ausgewählten Drittländern (Aktionsbereich 1.3) wurde bis zum 5. Mai verlängert. Die erforderlichen Antragsdokumente müssen bis 12:00 Uhr (MEZ) digital an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur übermittelt sein. Zusätzlich müssen die ausgedruckten Antragsunterlagen mit weiteren Anlagen per Post nach Brüssel geschickt werden. Maßgeblich ist hier die Datum des Poststempels. Die aktualisierte Einreichfrist wird in Kürze auch auf der Website der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles veröffentlicht. Das Antragsformular behält aus technischen Gründen jedoch weiterhin die alte Einreichfrist 3.5.2010.
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