KULTUR (2007-2013): Kooperationsprojekte mit ausgewählten Drittländern – Einreichfrist: 03.05.2010

Der Förderbereich 1.3 Kooperationsprojekte mit ausgewählten Drittländern richtet sich ausschließlich an die Zusammenarbeit mit folgenden ausgewählten Ländern: Armenien, Weißrussland, Ägypten, Georgien, Jordanien, Moldawien, Tunesien und die palästinensischen Gebiete. Für eine Antragstellung bedarf es neben mindestens einer Kulturorganisation mit Sitz in einem der genannten Länder, noch mindestens drei weiterer Kulturorganisationen aus am Programm teilnehmenden Ländern. Die Projektaktivitäten müssen vorranging in den Drittländern stattfinden und der Mobilitätsförderung von Kulturakteuren, der Verbreitung von kulturellen Werke und Erzeugnissen sowie der Förderung des interkulturellen Dialogs dienen. Die Projekte müssen zwischen dem 1.11.2010 und 31.10.2011 beginnen und max. 24 Monate dauern. Der Zuschuss der EU beträgt höchstens 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projekts, mind. 50.000 Euro und maximal 200.000 Euro.
Die Antragstellung erfolgt bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel.
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