Keine Umsatzsteuerermäßigung für Museums-Shop

Umsätze eines als gemeinnützig anerkannten Museums-Fördervereins aus dem Verkauf von zugekauften Gegenständen mit künstlerischem Bezug (z.B. Künstlertassen und -tücher, Schmuck, Postkarten, Leuchten, Bilderrahmen, Schreibutensilien, Feuerzeuge) unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz.
FG Rheinland-Pfalz – Urteil vom 29.01.2009 – 6 K 1351/06
(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 195 – Ausgabe 1/2010 – 5.01.2010)