"Sozial Investieren"
Mit diesem Programm sollen alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen mit langfristigen Darlehen zu günstigen Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren bei notwendigen Investitionen (Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung) unterstützt werden. Als Nachweis der Gemeinnützigkeit gilt die Bestätigung des Finanzamts über die Freistellung von der Körperschaftssteuer.
Die KfW vergibt die Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über durchleitende Banken (meist die Hausbank). Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Investor frei. Finanziert werden grundsätzlich alle Investitionen in die soziale Infrastruktur, die einem gemeinnützigen Zweck dienen, also auch kulturelle Einrichtungen. Grundstücke, die notwendiger Bestandteil der Investition sind, können mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt.
Nicht finanziert werden Investitionen in Wohnraum (Ausnahme – betreutes Wohnen).
Es werden bis zu 100% der Investitionskosten übernommen. Der Kredithöchstbetrag beläuft sich auf 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Das Programm ist auf die GA-Fördergebieten A und C begrenzt.