ALG I:
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Bundeskabinett am 20. Mai einen Gesetzesentwurf zur Reform des Arbeitslosengeldes I (ALG I) verabschiedet hat. Damit ist der Weg nun frei, dass noch in dieser Legislaturperiode das Problem der Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I gelöst werden kann.
Nach geltendem Recht müssen Arbeitslose in den vergangenen zwei Jahren 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, damit sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Da in der Film-, Fernseh- und Theaterbranche kurzzeitig befristete Beschäftigungsverhältnisse die Regel sind, entstand das Problem, dass viele kurzzeitig Beschäftigte zwar Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt, selbst aber kein Arbeitslosengeld I erhalten haben.
Wesentliche Bestandteile der Neuregelung sind, dass für kurzzeitig Beschäftigte die Rahmenfrist verkürzt wird. Sie haben bereits nach sechs Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sofern ihr Beschäftigungsverhältnis überwiegend sechs Wochen beträgt. Wichtig ist ferner, dass das Gesetz zunächst auf drei Jahre befristet ist. Diese Frist ist ausreichend, um zu prüfen, ob die angestrebten Effekte tatsächlich erreicht werden.