Wann ist die Beherbergung und Verköstigung von Jugendlichen umsatzsteuerfrei?

Die Beherbergung und Verköstigung von Jugendlichen für ca. eine Woche in einem Urlaubsaufenthalt mit Freizeitangebot und Freizeitgestaltung erfüllt die in § 4 Nr. 23 UStG 1993 und 1999 vorausgesetzte "Aufnahme zu Erziehungs-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecken" nicht.
BFH – Urteil vom 30.07.2008 – V R 66/06

(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 174– Ausgabe 3/2009– 18.02.2009)