Körperschaft- und Gewerbesteuerfreibetrag wird erhöht
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13.02.2009 dem "Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz) zugestimmt.
Eine wesentliche Neuerung darin betrifft (nicht nur gemeinnützige) Vereine: Die Freibeträge bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer werden ab 2009 auf 5.000 Euro erhöht.
Bisher galt für die Körperschaftsteuer ein Freibetrag von 3.835 Euro und für der Gewerbesteuer von 3.900 Euro. Bis zu dieser Grenze bleibt der Gewinn des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes steuerfrei – bzw. vom Gewinn wird nur der Teil besteuert, der über dieser Freigrenze liegt. Durchschnittlich (je nach dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, in dem der Verein seinen Sitz hat) beträgt die Steuerbelastung rund 28%.
Für gemeinnützige Vereine gilt das aber nur, wenn der Umsatz der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe über 35.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer) liegt. Unterhalb dieser Umsatzfreigrenze fallen ohnehin keine Ertragssteuern an. Die Neuregelung begünstigt also alle Vereine, die mit ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten steuerpflichtig werden – gemeinnützige wie nicht gemeinnützige.
(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 174– Ausgabe 3/2009– 18.02.2009)