Konjunkturpaket II:

Sowohl für die öffentlichen als auch für die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz soll im Rahmen des Konjunkturpakets II für den Bereich der außerschulischen Jugendbildungsarbeit, insbesondere zur Stärkung der Medienkompetenz, ein Budget für zusätzliche auf Bildungsmaßnahmen bezogene Ausstattungen geschaffen werden.
Es können zusätzliche informations-, kommunikations- und medientechnische Ausstattungen gefördert werden. Hierzu zählen beispielsweise Computerhard- und Software (PCs, Laptops, Ausstattungen für mobile Internetcafés, Lernprogramme), Film- und Videotechnikausstattungen (Beamer, Videokameras, Digitalkameras, Schnitt- und Bildbearbeitungstechniken für digitale Medienproduktionen, Ton- und Lichttechniken, Filmprogrammarbeiten) sowie Geräte für eine Musik-/Zeitungswerkstatt, Leinwände in Jugendbildungsstätten, oder auch zusätzliche Ausstattungen in der mobilen Kinder- und Jugendarbeit („mobile Spielaktionen“).
Der Wert der Einzelmaßnahme muss mindestens 5.000 Euro betragen und soll bei Maßnahmen mit örtlichem Bezug in der Regel 10.000 Euro nicht überschreiten. Ein Eigenanteil von 10% der förderfähigen Kosten sollte selbst getragen werden.
Anträge gehen bis spätestens 20. März an das Landesjugendamt, Referat 31 Frau Nonninger, Rheinallee 97-101, 55118 Mainz.