Förderbereich 1.3 Kooperationsprojekte mit Drittstaaten

Die Antragsformulare für Kooperationsprojekte mit ausgewählten Drittstaaten stehen auf der Website der EACEA zum Download bereit. Eingereicht werden können Projekte mit einer Dauer von max. 24 Monaten (frühester Start 1.11.2009), die zu mind. 50% in einem der folgenden Länder stattfinden: Armenien, Weißrussland, Ägypten, Georgien, Jordanien, Moldawien, Tunesien und die palästinensischen Gebiete.
An den Projekten müssen Kulturorganisationen aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen europäischen Ländern teilnehmen und mindestens eine Organisation aus den oben genannten Drittländern einbeziehen. Ausführliche Informationen zu den Vergabekriterien, Fördersummen etc. befinden sich im Programmleitfaden.
Einreichfrist: 1. Mai 2009

Mehr unter http://eacea.ec.europa.eu/culture/guide/strand_1_3/funding_en.htm.