Arbeitslosen- und Krankenversicherung

Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2008 beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2009 von derzeit 3,3 % auf 2,8 % zu senken.

Das Bundeskabinett hat am 29. Oktober 2008 die Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Danach beträgt der allgemeine Beitragssatz ab 1. Januar 2009 15,5 %.