Unfallschutz im Ehrenamt

Zum 1. Oktober 2008 ist der Unfallversicherungsschutz für Engagierte erweitert worden. Durch eine Neuerung im sog. Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz können sich nun neben den »gewählten« auch »beauftragte« Ehrenamtliche und Freiwillige an der Unfallversicherung beteiligen. Mit verschiedenen Artikeln und einigen Beispielen bietet der Themenschwerpunkt im aktuellen Newsletter des Bundesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement dazu wichtige Informationen.

Mehr unter www.b-b-e.de/newsletter.html#Titel1540.