Private Aufwendungen für Firmenwagen

Der Bundesfinanzhof hat am 18. Oktober 2007 in drei Urteilen darüber entschieden, wie private Aufwendungen für Dienstwagen steuerlich eingestuft werden müssen. In welchen Fällen danach private Aufwendungen auf geldwerte Vorteile aus der Nutzung von Dienstwagen angerechnet werden können, erfahren Sie unter www.aok-business.de:80/pad/bfh_firmenwagen.html.