Jugendfreiwilligendienstegesetz beschlossen

Der Bundestag hat am 6. März 2008 das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten beschlossen. Es soll ab 1. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres ablösen. Gestärkt werden sollen die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen. Wichtige Neuerungen sind die Flexibilisierung der Zeitstruktur und der Träger- und Einsatzstellenstruktur.

Das Jugendfreiwillligendienstegesetz kam auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zustande und bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Die wichtigsten Neuerungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/freiwilliges-engagement,did=108436.html