Keine Annahme des Aufnahmeantrags ohne Erklärung an den Aufnahmewilligen

Nach zutreffender Rechtsprechung kommt der Erwerb einer Vereinsmitgliedschaft nur dann in Betracht, wenn die Annahme des Aufnahmeantrags dem Bewerber mitgeteilt worden ist; eine Annahme ohne Erklärung an den Antragenden (vgl. § 151 S. 1 BGB) scheidet nämlich beim Vereinsbeitritt den Umständen nach aus
LAG Hamm – Beschluss vom 09.11.2007 – 13 TaBV 48/07
(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 152 – Ausgabe 3/2008 – 6.02.07)