Urheberrechtsgesetz

Im Januar trat die zweite Urheberrechtsnovelle in Kraft, mit der das Gesetz weiter an das digitale Zeitalter angepasst werden soll. Folgende Neuerungen sind auch für die Jugendarbeit interessant: Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin erlaubt. Jedoch besteht immer noch das Verbot der Herstellung einer Kopie von offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen – und dieses Verbot wird nun auch ausdrücklich auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt.

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