EU-Förderung JUGEND IN AKTION Aktion 4.1.
Im Rahmen des Programms JUGEND IN AKTION Aktion 4.1. fördert die EU-Kommission Einrichtungen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig sind. Nichtregierungsorganisationen können sich um jährliche Betriebskostenzuschüsse oder um ein dreijähriges Praktikum bewerben.
Die Zuschüsse können gewährt werden, wenn sich Organisationen aus mindestens acht Ländern zusammengeschlossen haben. Für den Abschluss eines Partnerschaftsabkommens müssen es mindestens zwölf sein. Einsendefrist ist der 31. Oktober 2007.
Mehr unter http://eacea.ec.europa.eu/youth/calls2008/action41/index_en.htm