Vertretung eines Vereins bei Ausspruch einer Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisse ist unwirksam, wenn das Kündigungsschreiben nicht durch Vorstandsmitglieder in – laut Satzung – vertretungsberechtigter Zahl unterschrieben wurde.
BFH – Urteil vom 7.3.2007 – I R 90/04
(aus vereinsknowhow.de, Vereinsinfobrief Nr. 139 – Ausgabe 12/2007)