Neues aus dem GmbH-Recht
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Die Änderungen sollen in der ersten Jahreshälfte 2008 in Kraft treten. Neben der schon länger geplanten Herabsetzung des Mindeststammkapitals der GmbH von bisher 25.000 auf 10.000 Euro soll es nun auch eine Einstiegsvariante geben: die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Es handelt sich dabei eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese GmbH darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten, um auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach anzusparen. Damit könnte sich die GmbH als ernsthafte Alternative zum eingetragenen Verein etablieren. Wie der Verein kann sie gemeinnützig sein, ohne dass jedoch Beschränkungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigungen bestehen. Gerade für Projekte im Kultur- und Bildungsbereich, die einen wesentlichen Teil der Einnahmen aus Umsatzerlösen erzielen, ist die GmbH eine interessante Rechtsform.
(aus vereinsknowhow.de, Vereinsinfobrief Nr. 138 – Ausgabe 11/2007)