Abseits Kultur: Fouls von Fußballern ohne Folgen

Kein Schadensersatzanspruch bei im Fußballzweikampf erlittener Verletzung
1. Kommt es bei einem Fußballspiel infolge eines Zusammenstoßes zweier Spieler zu Verletzungen eines Spielers, kann dieser keinen Schadensersatz hierfür beanspruchen. Es fehlt insoweit am Verschulden für den haftungsbegründenden Tatbestand.
2. Eine durch "Rempeln" im Sinne der Regel 12 des Deutschen Fußballbundes begangene Verletzungshandlung ist zwar rechtswidrig. Ein Regelverstoß führt jedoch nicht dazu, dass ein Verschulden indiziert wird. Vielmehr entfällt es, wenn eine normale Zweikampfsituation vorlag.
OLG Brandenburg – Urteil vom 16.03.2007 – 7 U 161/06

(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 137 – Ausgabe 10/2007 – 6.06.2007)