Sachzuwendungen

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es die Pauschalierungsmöglichkeit der Einkommensteuer für Sachzuwendungen des Arbeitgebers an Nichtarbeitnehmer und eigene Arbeitnehmer. Die neue Pauschalierungsregelung ist in dem durch das Jahressteuergesetz 2007 eingeführten § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) enthalten.
Die Finanzverwaltung hatte bereits in den Vorjahren eine Vereinfachung der Besteuerung im Zusammenhang mit der Einladung von Geschäftspartnern und Arbeitnehmern in VIP-Logen
(BMF-Schreiben vom 22. August 2005 – IV B 2 – S 2144 – 41/05) sowie bei ähnlichen Veranstaltungen (BMF-Schreiben vom 11. Juli 2006 – IV B 2 – S 2144 – 53/06) eingeräumt. Der Gesetzgeber hat diese Vereinfachung damit bestätigt und ihr nunmehr eine gesetzliche Grundlage gegeben.

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