Ende der Sozialversicherungsfreiheit kein Kündigungsgrund

Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 18. Januar 2007 – 2 AZR 731/05 – entschieden, dass einem Werkstudenten nicht deshalb gekündigt werden darf, weil seine Sozialversicherungsfreiheit wegen seiner überlangen Studienzeit (mehr als 25 Fachsemester) endet.