E-Mail und Faxversand

Seit dem 1. Januar 2007 gelten für geschäftliche E-Mails die gleichen Formvorschriften wie für Geschäftsbriefe: Elektronische Schreiben von Kaufleuten an ihre Geschäftspartner müssen demnach zumindest die Firmenbezeichnung, den Rechtsformzusatz, die Anschrift und die Handelsregisternummer enthalten. Die meisten Freiberufler, Vereine, Einzelunternehmer und "GbRs" sind nicht betroffen, da sich die verschärften Korrespondenz-Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie im GmbH- und Aktiengesetz befinden. Also gelten sie nur für "richtige" Kaufleute. Betroffen sind demnach: Kapitalgesellschaften (GmbHs und AGs), ins Handelsregister eingetragene Personengesellschaften (OHGs und KGs) sowie eingetragene Einzelunternehmer (e.K.).
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