Anhebung des Übungsleiterfreibetrags

Das Bundeskabinett hat am 14. Februar 2007 den „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ beschlossen; der Entwurf sieht unter anderem eine (rückwirkende) Anhebung des sogenannten Übungsleiterfreibetrags von jährlich 1 848 EUR auf 2 100 EUR zum 1. Januar 2007 vor.