Ausschreibung Netzwerk Neue Musik
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, Schulen und Hochschulen, öffentliche und private Stiftungen, Stadt- und Staatstheater, Opern-, Konzerthäuser und Orchester, freie Theater und Ensembles mit einer klaren rechtlichen Trägerstruktur sowie vergleichbare Behörden oder Einrichtungen. Voraussetzung für eine fünfjährige Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes (KSB) von insgesamt maximal 1 Mio. Euro ist die verbindliche Zusage einer regionalen Ko-Finanzierung aus öffentlichen und/oder privaten Mitteln. Diese muss in Kommunen mit bis zu 150.000 Einwohnern mindestens 30% und in Kommunen mit mehr als 150.000 Einwohnern mindestens 50% der Gesamtkosten des Projekts betragen. Die verbindliche Zusage der Ko-Finanzierung muss spätestens in der zweiten Stufe des Antragsverfahrens vorliegen. Anträge auf Förderung von Einzelprojekten sind im Rahmen des Netzwerks Neue Musik ausgeschlossen; diese sind nur über die Allgemeine Projektförderung der KSB möglich.
Mehr Infos zum Netzwerk Neue Musik und den Förderbedingungen unter www.kulturstiftung-des-bundes.de/main.jsp?articleID=2905&applicationID=203&languageID=1.