Entwarnung im Gemeinnützigkeits-Streit

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Bundesfinanzministerium sein Schreiben vom 19. Januar 2006 bis auf weiteres ausgesetzt hat. Das Bundesfinanzministerium hat das entsprechende Schreiben vom 13.12.2006 an die Obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht.

Am 19. Januar 2006 hatte das Bundesfinanzministerium per Rundschreiben mitgeteilt, dass ab dem 01.01.2007 Mitgliedsbeiträge zu Kulturfördervereinen steuerlich nicht absetzbar sind, wenn eine geldwerte Gegenleistung gewährt wird. Als geldwerte Gegenleistung zählt z.B. der kostenlose oder ermäßigte Eintritt in ein Museum, eine ermäßigte Ausleihegebühr in Bibliotheken usw. Diese Vorteile sind bei Fördervereinen allgemein üblich und stellen eine Anerkennung des geleisteten Engagements dar. Denn regelmäßig ist die Leistung von Fördervereinsmitgliedern wesentlich höher als der entstehende geldwerte Vorteile. Gegen das Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums hatte der Deutsche Kulturrat massiv protestiert.