Trotz Satzungsregelung kein Stimmrecht für Nichtmitglieder
1. Das Recht, eine möglicherweise vereinsrechtswidrige Satzungsbestimmung anzufechten, verwirkt nicht bereits auf Grund bloßen, auch längeren Zeitablaufs, vielmehr müssen daneben besondere Umstände hinzutreten, die die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Satzungsbestimmung als illoyal erscheinen lassen.
2. Eine Satzungsregelung, die Nichtmitgliedern ein Stimmrecht einräumt, verstößt gegen den tragenden Grundsatz des Vereinsrechts, dass nur ein Vereins- oder Organmitglied ein Stimmrecht haben kann und dass Nichtmitgliedern auch durch die Satzung ein solches Stimmrecht grundsätzlich nicht zugebilligt werden kann.
Saarländisches OLG – Urteil vom 15.11.2006 – 1 U 636/05-218
(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 126 – Ausgabe 22/2006 – 28.11.2006)