Das neue Gleichbehandlungsgesetz

Die europäische Gesetzgebung ist von dem Gedanken geprägt, dass die Europäische Union nicht nur eine Wirtschafts-, sondern auch eine Wertegemeinschaft ist. Der Schutz vor Diskriminierung gehört daher zum Kernbestand der Menschenrechtspolitik. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kommt Deutschland der Verpflichtung nach, vier europäische Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich von Beschäftigung und Beruf. Das AGG, das am 18. August 2006 in Kraft getreten ist, gilt dabei ebenso für Arbeitnehmer und Auszubildende wie für den öffentlichen Dienst.
Was das AGG regelt und was der Arbeitgeber tun muss, ist zu lesen unter www.aok-business.de/pad/gleichbehandlungsgesetz.html