"Reiki" ist nicht gemeinnützig

Körperschaften, deren Satzungszweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch "Reiki" ist, sind nicht gemeinnützig.
Nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder kommt eine Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft nicht in Betracht. Bei Reiki handelt es sich nicht um eine medizinische Therapiemethode, sondern um eine esoterische Heilslehre.
OFD Frankfurt – Verw. vom 20.07.2006 – S 0171 A – 157 – St 53
(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 124 – Ausgabe 20/2006 – 1.11.2006)