Arbeitsministerium will Künstlersozialversicherung stabilisieren

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt den vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorgelegten Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes. In dem Referentenentwurf werden konkrete umsetzbare Vorschläge zur besseren Erfassung der Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen sowie zur verbesserten Überprüfung der versicherten Künstler und Publizisten gemacht. Der Referentenentwurf berücksichtigt gleichermaßen die Interessen der Versicherten und der Abgabepflichtigen.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass sich die Bundesregierung mit diesem Referentenentwurf klar zur Künstlersozialversicherung bekennt und die Zusage aus der Koalitionsvereinbarung umsetzt, die Künstlersozialversicherung zu stärken.

Im Referentenentwurf ist vorgesehen, dass künftig die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Arbeitgeber, ob die Sozialversicherungsabgaben ordnungsgemäß abgeführt wurden, auch prüft, ob die Künstlersozialabgabe entrichtet wurde. Damit werden zukünftig erstmals flächendeckend alle Arbeitgeber in Deutschland hinsichtlich der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung geprüft.

Der Deutsche Kulturrat erwartet, dass durch die unterstützende Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung zahlreiche Abgabepflichtige ermittelt werden, die ihren Verpflichtungen bislang nicht nachkommen. Wir gehen davon aus, dass mittelfristig dadurch die Künstlersozialabgabe sinken wird, da sich die Abgabelast auf mehr Schultern verteilt als bisher.

Aus dem Kreis der Versicherten, also der Künstler und Publizisten, soll künftig eine Stichprobe hinsichtlich ihrer tatsächlichen Einkommen in den letzten drei Jahren geprüft werden. Damit soll sichergestellt werden, dass nur der Kreis der tatsächlich Berechtigten über die Künstlersozialkasse versichert sein kann.