Förderprogramm der Aktion Mensch
Zum Gesellschafter-Projekt hat die Aktion Mensch ein eigenes Förderprogramm eingerichtet. Im Rahmen dieses Förderprogramms können neue Aktionen und Projekte von freien gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, die wesentlich von ehrenamtlichen und freiwilligen MitarbeiterInnen getragen werden oder zum Ziel haben, neue Freiwillige zu gewinnen. Die wichtigste inhaltliche Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die beantragten Projekte zu mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft beitragen. Förderanträge können online gestellt werden.
http://diegesellschafter.de/aktion/foerderprogramm/index.php
Die Förderhöchstgrenze für ein Projekt beträgt 4.000 Euro, der maximale Förderzeitraum ein Jahr. Es werden ausschließlich Zuschüsse für Honorar- und Sachkosten gewährt, die unmittelbar und zusätzlich durch das beschriebene Projekt entstehen.