Öffentliche Gelder: Zuschuss oder umsatzsteuerpflichtiges Entgelt?

Öffentliche Zuschüsse gehören nach wie vor zu den wichtigsten Finanzierungsquellen von Vereinen. Neben den "klassischen" Zuschussformen, der Fehlbedarfsfinanzierung und der institutionellen Finanzierung (mit festen jährlichen Beträgen) werden dabei Leistungsverträge immer wichtiger: Der Zuschuss wird an konkrete Leistungskriterien gebunden. Das rückt Einnahmen aus den Zuwendungen der öffentlichen Hand vermehrt ins Blickfeld der Finanzämter. Liegt nämlich ein Leistungstausch zwischen Verein und Geldgeber vor, werden die Zahlungen umsatzsteuerpflichtig. Der Vereinsbrief "Steuern – Buchführung – Recht" des IWW-Verlags stellt in einem kostenlosen Sonderdruck die steuerliche Behandlung von öffentlichen Zuschüssen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und des neuen BMF-Erlasses dar. Download von Website des IWW: www.iww.de/steuerzahler/vb/Sonderdruck-oeffentliche-zuschuesse.pdf.
(aus www.vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief 121 – 17/2006)