GEZ-Gebühren für internetfähige Computer

Bislang wurden von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für internetfähige Computer keine Gebühren erhoben. Ausnahme: Ist der Computer mit einer TV/Radio-Karte ausgerüstet – unabhängig von einem Internetzugang – ist das Gerät grundsätzlich gebührenpflichtig.

Diese Regelung ändert sich zum 1. Januar 2007. Ab dann müssen nicht nur für TV und Radio, sondern auch für internetfähige Computer Gebühren gezahlt werden. Über die Höhe der Gebühren finden nach Aussagen der GEZ "auf verschiedenen Ebenen noch Gespräche" statt. Für die Betroffenen bleibt also abzuwarten, ob zukünftig 5,52 Euro (Radiogebühr), 17,03 (TV/Radiogebühr) oder vielleicht doch ein ganz eigener Betrag monatlich zu entrichten ist.