Fortsetzung des Vorstandsamtes bei entsprechender Satzungsklausel – unwirksame Neuwahl
In vielen Satzungen findet sich die Klausel, dass der Vorstand nach Ende seiner Amtsperiode bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt bleibt. Das gilt auch für Neuwahlen, die aufgrund formaler Fehler (hier die Beteiligung eines Nichtmitglieds bei der Abstimmung) unwirksam sind. Und zwar auch für ein Vorstandsmitglied, das bei der Wahl nicht mehr kandidierte. Auch seine Amtperiode endet dann erst bei der Neubesetzung des Amtes.
KG – Urt. v. 09.03.2006 – 8 U 172/05
(aus Vereinsknowhow.de, Vereinsinfobrief Nr. 116)