Beitragspflicht von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen

Bisher waren steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen und damit beitragsfrei. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 wird mit Wirkung ab 1. Juli 2006 die Beitragsfreiheit dieser Zuschläge eingeschränkt. Diese Zuschläge gelten dann nicht mehr als beitragsfrei, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 EUR für jede Stunde beträgt.