Umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsreisen und Tagungen

Die Seminarleistung ist steuerfrei nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, wenn 1. der Träger der Weiterbildung ein in § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG genannter Unternehmer, z.B. eine Volkshochschule oder ein/e als gemeinnützig anerkannte/r Verein, Stiftung, ist, 2. die Tagungsinhalte belehrender Art sind oder 3. die Teilnehmerbeiträge überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Diese Voraussetzung kann bei nicht kostendeckenden Teilnehmerbeiträgen unterstellt werden. (Oberfinanzdirektion Rheinland – 06.02.2006 – S 7419 – 1000 – St 4.
(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 110 – 14.03.2006)