Ausstellungs- und Publikationsförderung
Künstlergruppen, Kunstvereine, Künstlerhäuser, Galerien, Museen und freie Kuratoren können finanzielle Zuschüsse für Ausstellungen und Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die überregionale, bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte.
Im Sonderprogramm Erstausstellungen stehen überregional aktiven deutschen Ausstellungshäusern Finanzhilfen für die erste größere Einzelausstellung von in Deutschland lebenden bildenden Künstler/innen zur Verfügung.
Im BILD-KUNST-Sonderfonds zur Förderung von Verlagspublikationen können in Deutschland ansässige Verlage mit eigenem kontinuierlichem Verlagsprogramm Anträge für Druckkostenzuschüsse für Bücher zum Werk zeitgenössischer bildender Künstler einreichen.
Der Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2006.
Die Antragsfrist für einzelne bildende Künstlerinnen und Künstlern, die sich für 2007 um ein Arbeitsstipendium oder einen Projektkostenzuschuss bewerben möchten, endet am 31. Oktober 2006