Urheberrecht

Das neue Urheberrecht sorgt für einen fairen Interessenausgleich: zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits sowie den Kreativen andererseits, so die Bundesregierung.
Die Änderungen kurz und knapp:
– Der Schutz der Urheber wurde auf eine Verwertung im Internet erweitert. Unerlaubte Download-Angebote wurden unter Strafe gestellt.
– Digitale Kopien eines urheberrechtlich geschützten Werks bleiben auch künftig möglich. Verboten ist nur, eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage zu kopieren, etwa aus illegalen Tauschbörsen. Allerdings darf ein bestehender Kopierschutz nicht geknackt werden. Ein „Recht auf Privatkopie“ zu Lasten des Rechtsinhabers gibt es nicht.
– Für Privatkopien ist eine Kompensation der Einnahmeausfälle nötig. Deshalb werden Geräte und Speichermedien, die typischerweise für Kopien genutzt werden, mit einer Abgabe belegt.

Ausführlich unter www.bundesregierung.de/Nachrichten-,12404.976986/artikel/Privatkopien-bleiben-erlaubt.htm.